Meine hochverehrten Lesehäschen, bald tut sich eine seltene Gelegenheit
auf, deren Nutzung allerdings wohl überlegt sein will: Eine Staatsbürgerschaft wird frei. Eine österreichische
Staatsbürgerschaft, damit es da keine Missverständnisse gibt. Ich nämlich plane
die meinige zurückzugeben. Zu dieser Entscheidung hat mich die Lektüre des Standard vom vergangenen Samstag
geführt, genauer gesagt, eines Artikels, in dem ausführlich und mit der
gebührenden Breite die Querelen rund um das steirische Tanzschulgesetz dargelegt wurden. Da kommen jetzt natürlich gleich
einige Fragen, v. a.:
Es gibt ein steirisches Tanzschulgesetz? Ja eh. Das ist jetzt nichts,
weshalb man einen Brief an die Mama anfangen würde.
Es gibt Querelen rund um dieses? Ja, allerdings. Noch schlimmer: Um
diese Querelen wird sich behördlicherseits gekümmert.
Aber der Reihe nach. Irgendwo im Hinterkopf habe ich ja schon vor Jahrzehnten abgespeichert, dass in der Steiermark Tanzen irgendwie bedeutsam ist, seit ich im Hödlmoser gelesen hatte, dass Steirer ihre nichtsteirischen Tanzpartnerinnen zu fragen pflegen, ob sie „steirisch oder normal?“ zu tanzen wünschen. Dass dem legistisch-föderalistisch Rechnung getragen wird, war mir hingegen neu und ist der Grund dafür, dass ich meinen Pass bald auf dem Ballhausplatz verbrennen werde.
Nämlich haben Rot-Schwarz-Blau (ja, da war man sich einig!) in der Steiermark letztes Jahr ein Tanzschulgesetz – nun ja: begangen, das sich in nicht weniger als 28 Paragraphen der „Wahrung und Pflege der steirischen Ballkultur“ unterwindet bzw. so tut als ob, während in Wahrheit die steirische Tanzschullobby sich ins Fäustchen lacht. Festgeschrieben ist z. B., dass eine Maturaklasse ihre Polonaise für den Abschlussball nicht mit einer slowenischen Tanzschule oder einem freien Choreografen einstudieren darf, weil jene nicht über ein entsprechendes Tanzzertifikat des Landes Steiermark verfügen.
Damit nicht genug. Als totes Recht wäre dieses Gesetz schon schlimm genug, doch es wird auch exekutiert. Es wurden tatsächlich schon Strafen ausgesprochen, weil in der Steiermark irgendwer irgendwem Tanzschritte gezeigt hat, ohne den entsprechenden lobbyistisch sanktionierten Zettel in der Lade zu haben. Sogar gewesene Dancing Stars mussten da schon ein Scherflein in die steirische Landesschatulle abführen, weil sie zwar gut genug tanzen können, um Österreichs Schwiegermütter glänzend zu unterhalten, aber nicht gut genug für einen steirischen Landestanzreferenten oder weißichwen, dem ein Zertifikat abgeht.
Angesichts all dieser Sachverhalte darf ich nun meine persönliche Staatsbürgercharta formulieren, und keine Angst, sie besteht aus lediglich zwei Paragrafen:
§ 1: Einem jeden gewählten Vertreter des Volkes, der sich nicht entblödet, während seiner aus Steuern abgegoltenen Arbeitszeit auch nur einen Gedanken an die Rechtmäßigkeit von Tanzunterricht mit oder ohne Landestanzzertifikat zu verschwenden, gehört, um es mit der gebotenen Volksnähe zu formulieren, ein Schuh in den Arsch.
§ 2: Einem jeden Beamten oder sonstwie vom Staat, einem Bundesland oder einer Gemeinde Beschäftigten und damit auch aus öffentlichen Geldern Bezahlten, der die Frechheit besitzt, auch nur eine Sekunde seiner Dienstzeit für die Exekution einer Tanzschulzertifizierungsgesetzgebung zu vergeuden, gehört ein Schuh in den Arsch.
Aber der Reihe nach. Irgendwo im Hinterkopf habe ich ja schon vor Jahrzehnten abgespeichert, dass in der Steiermark Tanzen irgendwie bedeutsam ist, seit ich im Hödlmoser gelesen hatte, dass Steirer ihre nichtsteirischen Tanzpartnerinnen zu fragen pflegen, ob sie „steirisch oder normal?“ zu tanzen wünschen. Dass dem legistisch-föderalistisch Rechnung getragen wird, war mir hingegen neu und ist der Grund dafür, dass ich meinen Pass bald auf dem Ballhausplatz verbrennen werde.
Nämlich haben Rot-Schwarz-Blau (ja, da war man sich einig!) in der Steiermark letztes Jahr ein Tanzschulgesetz – nun ja: begangen, das sich in nicht weniger als 28 Paragraphen der „Wahrung und Pflege der steirischen Ballkultur“ unterwindet bzw. so tut als ob, während in Wahrheit die steirische Tanzschullobby sich ins Fäustchen lacht. Festgeschrieben ist z. B., dass eine Maturaklasse ihre Polonaise für den Abschlussball nicht mit einer slowenischen Tanzschule oder einem freien Choreografen einstudieren darf, weil jene nicht über ein entsprechendes Tanzzertifikat des Landes Steiermark verfügen.
Damit nicht genug. Als totes Recht wäre dieses Gesetz schon schlimm genug, doch es wird auch exekutiert. Es wurden tatsächlich schon Strafen ausgesprochen, weil in der Steiermark irgendwer irgendwem Tanzschritte gezeigt hat, ohne den entsprechenden lobbyistisch sanktionierten Zettel in der Lade zu haben. Sogar gewesene Dancing Stars mussten da schon ein Scherflein in die steirische Landesschatulle abführen, weil sie zwar gut genug tanzen können, um Österreichs Schwiegermütter glänzend zu unterhalten, aber nicht gut genug für einen steirischen Landestanzreferenten oder weißichwen, dem ein Zertifikat abgeht.
Angesichts all dieser Sachverhalte darf ich nun meine persönliche Staatsbürgercharta formulieren, und keine Angst, sie besteht aus lediglich zwei Paragrafen:
§ 1: Einem jeden gewählten Vertreter des Volkes, der sich nicht entblödet, während seiner aus Steuern abgegoltenen Arbeitszeit auch nur einen Gedanken an die Rechtmäßigkeit von Tanzunterricht mit oder ohne Landestanzzertifikat zu verschwenden, gehört, um es mit der gebotenen Volksnähe zu formulieren, ein Schuh in den Arsch.
§ 2: Einem jeden Beamten oder sonstwie vom Staat, einem Bundesland oder einer Gemeinde Beschäftigten und damit auch aus öffentlichen Geldern Bezahlten, der die Frechheit besitzt, auch nur eine Sekunde seiner Dienstzeit für die Exekution einer Tanzschulzertifizierungsgesetzgebung zu vergeuden, gehört ein Schuh in den Arsch.
Fertig.
Ich habe den Karlheinzi geschluckt, ich habe den Jörgi und den Wolfi geschluckt, ich hätte vielleicht sogar irgendwann die Hypo und den Mensdorff geschluckt.
Ich habe den Karlheinzi geschluckt, ich habe den Jörgi und den Wolfi geschluckt, ich hätte vielleicht sogar irgendwann die Hypo und den Mensdorff geschluckt.
Nun aber ist es genug. Ich kündige die Zurücklegung meiner
Staatsbürgerschaft an und erteile mir hiermit ein Vorschlagsrecht für einen
Nachfolger.
Die angebotene Staatsbürgerschaft ist in altersentsprechend gutem
Zustand. Ein paar Speibflecken sind freilich erkennbar, wurden aber in einem
zertifizierten Fachbetrieb weitgehend entfernt und stinken nicht. Selbstverständlich
ist sämtliches Originalzubehör vorhanden. Das passive Wahlrecht befindet sich
sogar noch in der versiegelten Originalhülle. Bewerbungen bitte per E-Mail,
first come, first serve.