Freitag, 17. November 2017

ES

Vor einer Weile, o Häschen, hatte euer Kolumnator ein bisschen Pech. Er wollte sich nämlich einen spritzigen Gaunerfilm mit schnellen Autos anschauen, das aber ausgerechnet an dem Tag, an dem ES anlief. Ihr wisst schon: Die monumentale Verfilmung des Stephen-King-Ziegels aus den 80er Jahren, unter anderem mit Bill Skarsgård (für die Damen: Das ist der kleine Bruder von Alexander „Eric Northman“ Skarsgård) in der Titelrolle. Ganz in Ordnung, besonders die Kinder sind hervorragend (und ich sage das als jemand, der acht Harry-Potter-Filme hindurch zusehen musste, wie Radcliffe und Co. von einigen der größten erwachsenen Schauspieler der Gegenwart an die Wand gespielt werden). Jedenfalls hat man wieder einmal gesehen, dass es ins Auge gehen kann.
Das ist in der Sprache auch so, wie ich anlässlich dieses Satzes am eigenen Leibe erfahren musste:
Ist es einem als Betroffener gelungen, das Briefing zu entschlüsseln, kann es losgehen.
Klappt das so? Oder verbreitete sich weniger Betroffenheit, wenn der Satz lautete:
Ist es einem als Betroffenem gelungen, ...
Euer ergebener Kolumnator war alsbald mit einer Antwort bei der Hand: Beides geht, je nachdem, ob man den Betroffenen als Subjekt des Satzes anlegt („ich als Betroffener“) oder parallel zu „einem“ setzt.
Klingt gut, ist aber leider kompletter Blödsinn.
An dieser Stelle darf ich allen, die noch nie in einem Grammatikforum zugange waren, sagen, dass es dort zugeht wie in allen anderen Onlineforen. Also Schulhof im Brennpunktgebiet ist ein Dreck dagegen, nur ohne körperliche Gewalt. Deshalb hat besagter Kolumnator sich umgehend ein virtuelles Ohrenreiberl abholen dürfen.
Denn natürlich ist nur die zweite Version standardsprachlich und mithin voll korrekt, Alta. Weil warum? Weil vor als das Bezugswort steht, danach die nähere Erläuterung, und beide im selben Fall stehen müssen. Der „Betroffene“ kann nicht das Subjekt sein, weil der Satz schon ein astreines Subjekt hat, nämlich es. Es ist ein sogenanntes Korrelat. Denn das Subjekt eines Satzes kann selbst ein Satz sein: Das Schmusi zu verabschieden, fällt uns schwer. Wie findet man noch schnell das Subjekt? Genau: Mit Wer oder was. Wer oder was fällt uns schwer? Das Schmusi zu verabschieden ist also ein Subjektsatz. „Da steht aber nirgends ES“, höre ich vorlaute Häschen rufen. Ich erwidere: Seid erstens froh, denn ES ist nicht lustig, weder mit Bill Skarsgård noch mit Tim Curry. Zweitens: ES taucht auf, wenn man nicht damit rechnet (ebenfalls als Bill Skarsgård ebenso wie als Tim Curry).
Denn kaum rutscht der Subjektsatz nach hinten, zack! schon lacht ES dich an:
Es fällt uns schwer, das Schmusi zu verabschieden. Wenn die Planstelle für das Subjekt vorn im Satz vakant bleibt, weil der Subjektsatz sich verbummelt hat, muss ES einspringen, damit das klappt.
Und deshalb, ihr Häschen, muss es hier einem als Betroffenem heißen. Natürlich wäre es auch hübsch zu sagen: Ist es einem gelungen, als Betroffener das Briefing zu entschlüsseln ... Aber dann hinge der Betroffene am entschlüsseln anstatt am gelingen, und der Satz wäre nicht mehr derselbe.
Also: Traut keinem Clown, und schönes Wochenende!

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