Willkommen zurück, o erholte und hoffentlich nur mäßig hitzegeplagte Lesehäschen! Euer Ergebener hat seinen eigenen Rat beherzigt und ist im Lande geblieben. Aufkommendes Fernweh ließ sich ohne weiteres durch Konsumation eines Spritzweins an der Hallstätter Tankstelle bekämpfen. Wer einmal beobachtet hat, wie ein Tourist, der offenbar alle anderen für Vollidioten hält, das Verkehrshütchen vom reservierten Parkplatz an gedachter Tankstelle entfernt, um sein Auto dorthin zu stellen, denn dass dort noch keines steht, kann ja nur daran liegen, dass der freie Parkplatz noch keinem aufgefallen ist, der erkennt erstens die Wahrheit des alten Spruches, was der Unterschied zwischen Touristen und Terroristen sei (Antwort: Letztere haben Sympathisanten) und mag sich zweitens gar nicht vorstellen, wie es sein muss, mit dem Betreffenden eine Woche lang zum Beispiel den Frühstücksraum zu teilen. Man hört aber, dass andere Pfiffikusse sich das Aussteigen gleich ersparen und das Hütchen einfach überrollen, zum Gaudium des Publikums.
Was das hier schon öfter angesprochene Bauvorhaben betrifft, so darf ich verkünden, dass das österreichische Baurecht dem Katholizismus etwas voraus hat. Musste Jesus Wasser in Wein verwandeln, um Denkwürdiges zu bewirken, so kann sich, wenn man an der richtigen Stelle etwas errichten will, Wasser in Wasser verwandeln, was keineswegs dasselbe ist.
Solange nämlich Wasser sich im Rahmen eines Wolkenbruchs seinen Weg zu Tal bahnt und dabei die eine oder andere sonst trockenliegende Rinne nutzt, ist „die Wildbach“ für dieses Wasser zuständig, wohl, weil es so wild rauscht. Ist das Wasser aber unten angekommen und trödelt so flüssig dahin, dann sickert es hastdunichtgesehen in die Zuständigkeit des Gewässerbezirks.
Beide gemeinsam dienen der Vergewisserung, dass das Leben kompliziert ist. Denn jede der beiden nicht genug zu preisenden Instanzen berechnet die Wassermengen, die eventuell auf einen zukommen könnten, sowie deren vermutliche Auswirkungen. Unnötig zu sagen, dass sie dabei keineswegs zum selben Ergebnis gelangen, sodass der Bauvorhabende von der einen Behörde eine solche Rückmeldung bekommt, von der andern eine andere. Wer geglaubt hat, der Konjunktiv II sei eine kitzlige Angelegenheit, der hat sich noch nie vergegenwärtigt, was beim Zusammenwirken von Wasser und Schwerkraft amtlicherseits herauskommen kann. Wenn man Glück hat, lernt man dabei auch den Unterschied zwischen Faktizität und Relevanz am lebenden Objekt kennen. Üblicherweise wird dieser durch den in China umgefallenen Reissack illustriert, der dann zwar faktisch daliegt, was uns aber wurscht sein kann.
Es geht auch viel näher: Der Nachbar eures Ergebenen plante ein Carport zu errichten, welches auf acht hölzernen Stehern von jeweils zehn Zentimetern Durchmesser ruhen sollte. Diese Steher aber, so tat der Gewässerbezirk auf Nachfrage kund, seien imstande, im Hochwasserfall das Strömungsverhalten des nahen Flusses nachteilig zu beeinflussen.
Der Nachbar bestand darauf, dies rechnerisch nachgewiesen zu bekommen. Es zeigte sich, dass der Gewässerbezirk faktisch recht hatte, irrelevanterweise aber erst in der achten Nachkommastelle.
Es sei deshalb jedem herzlichst angeraten, einmal etwas bauen zu wollen. Man ist beschäftigt, lernt etwas fürs Leben, und das Risiko, irgendwann tatsächlich ein Stück Boden zu versiegeln, ist vernachlässigbar.
Schönes Wochenende!
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