Freitag, 25. Januar 2019

Rechtsprechung

O teure Häschen, euer ergebener Kolumnator muss euch heute eine Enttäuschung bereiten. Mit Recht habt ihr klare Worte zu der Frage erwartet, ob das Recht für die Politik gilt oder ob es vor der Politik brav Männchen zu machen habe. Ich verspreche: Irgendwann folgen diese klaren Worte (nicht, dass ihr sie euch nicht ohnehin denken könntet). Doch ist der Zweckdichter dieser Tage, wie vielen bekannt, doppelt engagiert, und was bleibt auf der Strecke? Die Bildung natürlich. Wie im wirklichen Leben. Deshalb gibt es zum Wochenende statt einem gut abgehangenen Verbalsteak nur einige Wordinghäppchen wie zum Beispiel das Wort „Geschäftskollegen“, das natürlich einem Feedback entstammt.
Der Leser fragt sich unwillkürlich, in welchen anderen Geschmacksrichtungen Kollegen zu haben sind. Amtskollegen, das ja, aber Amtskollegen sind ja im gängigen Sprachgebrauch eben keine: Ein Kollege ist jemand, mit dem du den Arbeitsplatz teilst. Ein Amtskollege tut das nicht, sondern er hat die gleiche Position wie du inne, aber ganz woanders. Wenn du zum Beispiel Innenminister in Österreich bist, sitzt dein Amtskollege gewiss nicht in der Herrengasse, sondern zum Beispiel in Berlin, wobei man es nicht einmal Herrn Seehofer gönnen möchte, ein Amtskollege von Herrn Kickl sein zu müssen.
Aber ein Geschäftskollege? Das könnte ein Geschäftspartner sein, ein Lieferant oder auch nur ein netteres Wort für Mitbewerb. Meine Prognose: Wir werden auch in Zukunft ohne den Geschäftskollegen auskommen.
Nun zur Justiz, und leider lässt dieser Fall nichts Gutes für die von Herrn Kickl angesprochene Problematik hoffen, weil nämlich die Rechtsprechung anscheinend präventiv mit der Inkompetenz der Endverbraucher rechnet. Aber der Reihe nach: Ein geschätzter Kunde eures Ergebenen handelt mit, sagen wir, Kohlrabi und Fleisch. Bisher verhieß seine Werbung, den Käufer erwarte gesunder Kohlrabi und gesundes Fleisch. Ein Mitbewerber (oder Geschäftskollege) konnte das nicht so stehenlassen und drohte mit Klage. Um dem zu entgehen, verhieß der obgedachte Kunde nun gesunden Kohlrabi und Fleisch, wogegen aus grammatischer Sicht nichts einzuwenden ist, weil gesunder Fleisch eben nicht zusammengehören kann. Doch ach! vor dem gestrengen, aber grammatisch unscharfen Richterauge bestand diese Lösung nicht. Er forderte die Formulierung gesunder Kohlrabi und proteinreiches Fleisch, damit auch für flüchtig lesende Konsumentinnen geklärt sei, dass das Fleisch zwar proteinreich, aber eben nicht lebensverlängernd ist. Ich finde das nicht nur bedauerlich, sondern besorgniserregend. Denn natürlich kann man sich darauf verlassen, dass die Richterschaft sorgfältig und sinnerfassend zu lesen imstande ist. Nur traut sie den Bürgerinnen und Bürgern dasselbe anscheinend nicht zu. Was das für künftige Gesetzesentwürfe aus dem Innenministerium und deren Darlegung für eine interessierte Öffentlichkeit bedeutet, überlasse ich eurer Fantasie. Schlaft gut!

Freitag, 18. Januar 2019

Auf, auf!

Besser spät als nie, heißt es, und in wie vielen Lebensbereichen ist das wahr! Deshalb herzlich willkommen im neuen Jahr, meine lieben Häschen. Euer Kolumnator liegt in Sack und Asche vor euch und bittet um Verzeihung. Habe ich euch doch letzte Woche ins Leere lesen lassen. Dafür gibt es beinahe keine Entschuldigung, bis auf die, dass ich wirklich viel um die Ohren hatte. Wer mehr darüber wissen will, kann einfach mal den Fernseher einschalten. Da werden Sie, wie fast immer, geholfen. Und nein, ins Dschungelcamp hat es euer Ergebener noch nicht geschafft, wenngleich die Chance natürlich weiterlebt. Man könnte nun glauben, das liege daran, dass man dafür ein ausgeschlafener Frühaufsteher sein müsste, wie er unserem Herrn Bundessebastian gut zur Nase steht. Sicher hätte er einst in der Royal Navy, als die Mannschaften noch in Hängematten schlafen mussten, einen guten Maat abgegeben: Here I come with a sharp knife and a clear conscience, lautete damals der Weckruf, und wer nicht hurtig aus der Hapfen hüpfte, der fand sich nach einem Schnitt durchs Halteseil unsanft auf den Boden befördert.

Tatsächlich muss man dem Mann recht geben. Wer wie der Zweckdichter des Talents zur Langschläferei ermangelt, der weiß, dass auch das frühe Aufstehen seine Vorteile hat, selbst wenn ein noch so saftiger Wurm keinen Gusto zu wecken vermag.

Es ist nämlich Zeit für das, was der Anglophone einen Reality Check nennt: Der geschieht dann, wenn dich die Realität von hinten anspringt und niederringt, weil die Realität nämlich im Football keine Gnade kennt. Wie männiglich bekannt, hat der Herr Bundeskanzler seiner Sorge Ausdruck verliehen, dass in zu vielen Wiener Familien nur die Schulkinder früh aufstehen. Vor dem inneren Auge ersteht das Bild geplagter Achtjähriger, die sich schnell eine ausgewogene Jause richten und vor dem Weggehen noch schauen, ob für die Eltern eh genügend Frühstücksbier eingekühlt ist. So etwas ist, sollte es tatsächlich vorkommen, natürlich sehr bedauerlich. Man fragt sich allerdings, wie der Herr Oberwastl seine ja noch nicht lang verstrichene  Teenagerzeit verbracht hat. Als Betroffener muss ich vermelden: Spätestens ab dem zwölften Lebensjahr ist es äußerst unwahrscheinlich, dass der heranwachsende Jungmensch ohne fremde Hilfe aufsteht, geschweige denn deshalb, weil er den unwiderstehlichen Zug zum Schultor verspürte. Hier ist vielmehr Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen seitens der Erziehungsberechtigten gefordert, um die Brut sanft, aber wirkungsvoll hin zur Bildungseinrichtung zu stupsen, denn bekanntlich stehen auf Schulschwänzen neuerdings Geldstrafen, und der höchst fiktive Mindestsicherungsbezieher würde sich ja ins eigene Frühstücksbierbudget schneiden, ließe er das einreißen.

Weil aber die real existierenden Mindestsicherungsbezieher in aller Regel keine Faulpelze mit braven Kindern sind, sondern mit ganz anderen Problemen zu kämpfen haben, die sich aber leider nicht zur Aktivierung niedriger Beweggründe in der eigenen Wählerschaft eignen, tut der Bastlwastl halt das, was er vom Koalitionspartner gelernt hat. Wenn dann lästige Zwischenrufe von wegen ÖVP und Christentum kommen, soll es Andreas Khol als Alibikatholik richten und muss sich in einem Standard-Kommentar mit der Beweisführung abmühen, dass es im Rahmen christlicher Nächstenliebe total okay sei, seinen Nebenmenschen ersaufen zu lassen.

So klärt sich, was das Gute am frühen Aufstehen ist: Man hat den Innenpolitikteil schon gegen 7.30 Uhr gelesen. Zum Gabelfrühstück so um halb zehn ist der Brechreiz dann verflogen, und man kann bei einem kleinen Gulasch und einem Reparaturseitl den lieben Gott einen guten Mann sein lassen. Mehr zum Thema Frühstück und ob man dabei eher etwas aufnimmt oder von sich gibt, bekommt ihr vielleicht ein andermal zu lesen. Mahlzeit!