O teure Häschen, euer ergebener Kolumnator muss euch heute eine
Enttäuschung bereiten. Mit Recht habt
ihr klare Worte zu der Frage erwartet, ob das Recht für die Politik gilt oder ob
es vor der Politik brav Männchen zu machen habe. Ich verspreche: Irgendwann
folgen diese klaren Worte (nicht, dass ihr sie euch nicht ohnehin denken
könntet). Doch ist der Zweckdichter dieser Tage, wie vielen bekannt, doppelt
engagiert, und was bleibt auf der Strecke? Die Bildung natürlich. Wie im
wirklichen Leben. Deshalb gibt es zum Wochenende statt einem gut abgehangenen Verbalsteak nur einige Wordinghäppchen
wie zum Beispiel das Wort „Geschäftskollegen“,
das natürlich einem Feedback entstammt.
Der Leser fragt sich unwillkürlich, in welchen anderen
Geschmacksrichtungen Kollegen zu haben sind. Amtskollegen, das ja, aber Amtskollegen sind ja im gängigen
Sprachgebrauch eben keine: Ein Kollege ist jemand, mit dem du den Arbeitsplatz
teilst. Ein Amtskollege tut das nicht, sondern er hat die gleiche Position wie
du inne, aber ganz woanders. Wenn du zum Beispiel Innenminister in Österreich
bist, sitzt dein Amtskollege gewiss nicht in der Herrengasse, sondern zum
Beispiel in Berlin, wobei man es nicht einmal Herrn Seehofer gönnen möchte, ein
Amtskollege von Herrn Kickl sein zu
müssen.
Aber ein Geschäftskollege? Das könnte ein Geschäftspartner
sein, ein Lieferant oder auch nur ein netteres Wort für Mitbewerb. Meine Prognose: Wir werden auch in Zukunft ohne den Geschäftskollegen auskommen.
Nun zur Justiz, und
leider lässt dieser Fall nichts Gutes für die von Herrn Kickl angesprochene
Problematik hoffen, weil nämlich die Rechtsprechung anscheinend präventiv mit
der Inkompetenz der Endverbraucher rechnet. Aber der Reihe nach: Ein
geschätzter Kunde eures Ergebenen handelt mit, sagen wir, Kohlrabi und Fleisch.
Bisher verhieß seine Werbung, den Käufer erwarte gesunder Kohlrabi und gesundes Fleisch. Ein Mitbewerber (oder Geschäftskollege)
konnte das nicht so stehenlassen und drohte mit Klage. Um dem zu entgehen,
verhieß der obgedachte Kunde nun gesunden
Kohlrabi und Fleisch, wogegen aus grammatischer Sicht nichts einzuwenden
ist, weil gesunder Fleisch eben nicht
zusammengehören kann. Doch ach! vor dem gestrengen, aber grammatisch unscharfen
Richterauge bestand diese Lösung nicht. Er forderte die Formulierung gesunder Kohlrabi und proteinreiches Fleisch,
damit auch für flüchtig lesende Konsumentinnen geklärt sei, dass das Fleisch
zwar proteinreich, aber eben nicht lebensverlängernd ist. Ich finde das nicht
nur bedauerlich, sondern besorgniserregend. Denn natürlich kann man sich darauf
verlassen, dass die Richterschaft sorgfältig und sinnerfassend zu lesen imstande
ist. Nur traut sie den Bürgerinnen und Bürgern dasselbe anscheinend nicht zu. Was
das für künftige Gesetzesentwürfe aus dem Innenministerium und deren Darlegung
für eine interessierte Öffentlichkeit bedeutet, überlasse ich eurer Fantasie.
Schlaft gut!