Jetzt, meine lieben, treuen und teuren Lesehäschen, heißt es
dranbleiben. Wir haben eine sprachabenteuerliche Strähne, wir dürfen uns bloß
nicht ablenken lassen. Kickl will den Stundenlohn für Asylwerber auf den
Gegenwert von fünf Tschick senken? Ein andermal. Heute kommt erst einmal eine
Frage in die Runde: Warum bittesehr heißt es „begreiflich“ und „unbegreiflich“,
aber „unbeschreiblich“ und „beschreibbar“? Das hat doch alles
keinen Sinn, Frau Spera! Ich ersuche um Klärung, bitte kurz und verständlich,
nicht wie diese Kolumne.
Nun aber endlich zu der Frage, die euch seit Wochen, wenn
nicht Jahren auf den Nägeln brennt, vorher aber noch zu einer anderen Frage,
nämlich ob einem redensartlich etwas auf
oder unter den Nägeln
brennt. Antwort: beides, wobei auf den
Nägeln die ältere Form ist. Laut Wikipedia spricht der älteste Beleg von
einer Kerze, die „auf den Nagel gebrannt“
ist. Seltsamerweise wird für die Herkunft der Wendung eine absurde Sitte
zitiert, nach der man sich früher in der Kirche ein Wachslicht auf den
Daumennagel geklebt habe, um das Gesangbuch lesen zu können. Ich hätte ja ganz naiv
vermutet, dass mit dem Nagel nicht ein Fingernagel gemeint ist, sondern der Dorn eines herkömmlichen
Kerzenständers, auf den die Kerze gesteckt wird, damit sie nicht umfalle. Zumal
in besagter alter Belegstelle die Bedeutung „es
ist Zeit, die letzten Mittel aufzubieten“ angeführt ist, was ja zu einer
sehr weit heruntergebrannten Kerze passt. Aber wer bin ich schon. Allerdings
kann ich dafür einstehen, dass ich, obzwar ich sehr oft in vielen Kirchen viele
Messen gehört habe, nie auf die Idee gekommen wäre, mir eine Kerze auf den
Daumennagel zu kleben. Nicht einmal, wenn der Pfarrer mitten in der Predigt
noch einmal von vorne anfing, weil er infolge übermäßigen Messweingenusses den
Faden verloren hatte.
So. Jetzt aber wirklich: Wie unterscheidet man ein Präpositionalobjekt von einer adverbialen Bestimmung? Wir fangen mit
der Theorie an. Eine adverbiale Bestimmung, auch kürzer bekannt als Adverbial
oder Adverbiale, liefert eine nähere Bestimmung der Umstände, unter denen etwas
geschieht: Die Kreation sitzt in der Tinte. Sie weint sich abends in den Schlaf. Mit letzter Kraft ringt sich der
Designer eine Anzeige ab. Und so weiter. Wie man sieht, gibt es Adverbiale,
die uns etwas über den Ort verraten, die Zeit, die Art und Weise und eine Reihe
anderer Dinge, die man jetzt so genau auch wieder nicht wissen muss. Merken kann
man sich aber, dass man Adverbialen je nach Art mit wozu, weshalb, wie, wann, wo et cetera erfragen kann.
Nun spannt sich ein grammatischer Fallstrick, weil es
nämlich einerseits adverbiale Bestimmungen gibt, die zwar mit einer Präposition,
aber ohne große Umstände beginnen, so wie in diesem Beispiel „ohne große
Umstände“ andererseits Präpositionalobjekte,
bei denen das ebenfalls der Fall ist, die aber im Satz mit anderen Aufgaben
betraut sind. „mit anderen Aufgaben“ war gerade so ein Präpositionalobjekt.
Woran
erkennt man das? Daran, dass man die Präposition braucht, um danach zu fragen. Das
mit ist unverzichtbar, weil man eben
nicht fragen kann wie oder wo oder sowas die Objekte betraut sind,
sondern womit: „mit anderen Aufgaben“.
Im anderen Fall fragt man schlicht, wie
die Bestimmungen beginnen, nämlich „ohne große Umstände“. Wem das jetzt zu
kompliziert war, der erinnert sich einfach den Hipsterwitz (weil nämlich mit
einem langen Bart geschmückt): Womit
überlasse ich euch eurem grammatischen Schicksal? Mit Recht. Schönes
Wochenende!